Stellt unser Kernkompetenzgebiet dar. Unsere Tätigkeit reicht von der Gründung einer Gesellschaft bis hin zur kontinuierlichen rechtlichen Unterstützung bei der Erledigung alltäglicher Aufgaben.
Da der Bereich des Immobilien- und Baurechts mehr denn je ein wesentlicher Bestandteil des unternehmerischen Erfolgs in Montenegro ist, sei es für die eigene Wohnnutzung, als Geschäftsraum oder als Kapitalanlage, verstehen unsere Anwälte die Bedürfnisse, Ideen, Anforderungen und Erwartungen der Mandanten und bieten ihnen maßgeschneiderte rechtliche Lösungen. Wir verwalten und beraten in Bezug auf Bauplanungsunterlagen, Bauanforderungen und Bau-Joint-Venture-Vereinbarungen vom Projektbeginn bis zum endgültigen Verkauf der Baueinheiten. Unser Fachgebiet umfasst Immobilienkäufe und -verkäufe, private und gewerbliche Transaktionen, einschließlich der Strukturierung von Immobilienvermögen in Unternehmen.
Wir vertreten die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren. Wir beraten Arbeitgeber bei der Gestaltung detaillierter Arbeitsverträge, in denen die Rechte und Pflichten der Parteien genau festgelegt sind.
Unsere Anwälte sind auf Wettbewerbs- und/oder Regulierungsarbeit spezialisiert. Dazu gehört Erfahrung in der Erhaltung erforderlichen Genemigungen, die auch mehrere Länder umfasst, sowie komplexe regulatorische Rechtsberatung.
Wir beraten im Hinblick auf bankaufsichtsrechtliche Anforderungen, Kreditsicherheit, Zahlungsverkehr, Wechsel, Forderungsabtretungsverträge sowie im Bereich der Kredittilgung.
Da Datenschutz ein expandierendes Rechtsgebiet ist und Unternehmen eine Vielzahl von Maßnahmen ergreifen müssen, um die lokalen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, beraten wir unsere Mandanten regelmäßig in diesem Rechtsgebiet.
Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Schutz von Rechten des geistigen Eigentums und unterstützen ihre Mandanten bei der Auswahl, dem Schutz, der Kommerzialisierung und der Verteidigung von Rechten des geistigen Eigentums.
Unsere Expertise in der Streitbeilegung deckt alle Fragen handelsrechtlicher und zivilrechtlicher Streitigkeiten ab.
Wir beraten in allen Bereichen der Besteuerung, einschließlich der Einkommensbesteuerung von Einzelpersonen sowie Unternehmen und anderen Wirtschaftssubjekten, Erbschafts- und Schenkungssteuer, staatliche und lokale Steuern und Steueranreize, sowie gemeinnützige und steuerbefreite Körperschaften